28 januari 2015
Kleine Korrektur in Sachen Anerkennung Teilnahme an Jugend-Europameisterschaften
Die in dem Artikel vom 14. Januar erwähnte Anerkennung der Teilnahme an den letzten Jugend-Europameisterschaften 2014 als eine Drei-Sterne-Prüfung bzw. den vorhergehenden Europameisterschaften als Zwei-Sterne-Prüfung muss in insoweit eingeschränkt werden als dies nicht für die Teilnehmer gilt, die an den Children-Prüfungen teilgenommen haben. Hier greift diese Regelung nicht.Foto: Esther Klok