11 November 2017
LPO 2018: Änderungen im Fahrsport
Neue LPO, neue Regeln: Zum 1. Januar gilt die neue Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO). Sie hält einige Änderungen bereit und soll den Fahrsport noch sicherer und pferdefreundlicher machen.Einen noch breiteren Raum als bisher nimmt der Tierschutz in der neuen LPO ein. Generell gilt, dass künftig dann nicht nur die Ausrüstung der Pferde und der Teilnehmer, sondern auch der Umgang mit dem Pferd auf einem Turnier den Regeln der Fahrlehre sowie den Grundsätzen der Unfallverhütung, des Tierschutzes und der Straßenverkehrsordnung entsprechen muss. „Das ist eigentlich ja eine Selbstverständlichkeit“, ergänzt Fritz Otto-Erley, Leiter der FN-Abteilung Turniersport und Disziplin-Koordinator Fahren. Gleichzeitig wird die Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz intensiviert. Durfte ein Richter bisher zwei benachbarte Vorbereitungsplätze beobachten, muss ab 2018 für jeden Platz ein separater Richter eingeteilt werden.
Allgemein und damit auch für den Fahrsport gilt, dass Pferde, an denen in Bereichen im Einwirkungsbereich des Fahrers, frisches Blut festgestellt wird, nicht zu einer Leistungsprüfung zugelassen oder zu disqualifizieren sind. Im Zweifelsfall ist das Pferd näher zu untersuchen, wozu ggf. die Prüfung unterbrochen wird. Stellt der Richter kein frisches Blut fest, wird die Prüfung fortgesetzt. Kann die Ursache der Blutung nicht identifiziert werden, ist eine weiterführende Untersuchung durch den Turniertierarzt zu veranlassen. Das Ergebnis der Pferdekontrolle oder einer weiterführenden Untersuchung dient als Entscheidungsgrundlage dafür, ob das Pferd an weiteren Prüfungen auf dem demselben Turnier teilnehmen darf.
Unter den Aspekt Tierschutz fällt auch die Änderung der LPO, dass Ponys, die kleiner als 1,10 Meter sind, nicht mehr für Geländeprüfungen für Einspänner zugelassen sind. Außerdem müssen Fahrer mit einem K-Pony – Ponys bis zu einer Größe von 1,27 Metern – bei Prüfungen auf dem Platz (Dressur, Kegelfahren etc.) nicht mehr verpflichtend einen Beifahrer auf der Kutsche haben. „Es muss aber eine Hilfsperson am Boden in der Nähe sein“, erklärt Fritz Otto-Erley.
Vorbereitungsplatz statt Wegestrecke
Geländeprüfungen kann es ab 2018 auch ohne Wege- und Schrittstrecke geben, wenn der Veranstalter es so in der Ausschreibung vorsieht. Die ersten Phasen – Wege- und Schrittstrecke – können dann durch ein Aufwärmen der Pferde auf dem Vorbereitungsplatz ersetzt werden, ähnlich wie das in der Vielseitigkeit bereits seit einigen Jahren der Fall ist. Auch lässt die neue LPO ein Übungshindernis für den Vorbereitungsplatz zu, wenn dieses vom aufsichtführenden Richter einsehbar ist. Ein Übungshindernis ist nach der neuen LPO nicht nur erlaubt, sondern sogar auch erwünscht. „Wir überlassen es damit den Fahrern, selbstständig ihr Gespann aufzuwärmen und kommen gleichzeitig dem Trend entgegen, dass die Veranstalter für diese Variante deutlich weniger Personal benötigen“, erklärt Fritz Otto-Erley den Hintergrund. Es gibt für Veranstalter aber nach wie vor die Möglichkeit, eine Geländeprüfung wie zuvor mit Wegestrecke und Schrittstrecke auszuschreiben, bevor es dann auf die Hindernisstrecke geht. Eine dritte Möglichkeit ist es, die Wegestrecke – die im Trab gefahren wird – und die Schrittstrecke zusammenzufassen.
Auf dem Vorbereitungsplatz ist für Einspänner nur die Anwesenheit eines Beifahrers bzw. einer Hilfsperson vorgeschrieben, die bislang geltende generelle Beifahrer-Pflicht wurde damit etwas gelockert.
Mehr Strafpunkte für Zeitüberschreitung in Geländeprüfungen
In Geländeprüfungen der Klassen M und S wird das Mindestalter der Pferde um jeweils ein Jahr erhöht. In Klasse M dürfen daher nur noch fünfjährige und ältere Pferde starten, in Klasse S müssen die Pferde mindestens sechs Jahre alt sein. Beim Überschreiten der erlaubten Zeit in der Geländeprüfung gehen ab 2018 pro angefangene Sekunde 0,25 Strafpunkte auf das Konto des Fahrers. Zuvor waren es 0,2 Strafpunkte. „Die Geländeprüfung bekommt damit wie im internationalen Sport im Vergleich zu Dressur und Kegelfahren eine größere Bedeutung innerhalb der kombinierten Wertung“, so Otto-Erley. Außerdem hebt die neue LPO hervor, dass Fahrer in der Geländeprüfung ein versehentliches Einfahren in ein Hindernis korrigieren können. Der Fahrer bekommt dafür 20 Strafpunkte genauso wie beim „korrigierten Verfahren“ in einem Hindernis, das somit auch für die Ein- und Ausfahrt eines Hindernisses gilt. Das Umkippen des Wagens führt zum Ausschluss des Teilnehmers. Neu ist, dass wie in den anderen Disziplinen auch, der Sturz eines Pferdes ebenfalls zum Ausschluss führt.
Korrigiertes Verfahren auch im Kegelparcours
Im Hindernisfahren gibt es analog zur Geländeprüfung ebenfalls Strafpunkte für das korrigierte Verfahren, so dass das Einschlagen eines falschen Weges im Kegelparcours nicht mehr unmittelbar zum Ausschluss führen muss. Für die Korrektur des Verfahrens gibt es 20 Strafpunkte, ohne Korrektur kommt es allerdings nach wie vor zum Ausschluss des Fahrers. An das FEI-Reglement angepasst sind zudem die Vorgaben im „Kombinierten Hindernisfahren mit Geländehindernissen“ zum ersten und zweiten Absteigen eines oder beider Beifahrer: Je Vorkommnis sieht die LPO fünf statt zehn Strafpunkte vor.
In den vergangenen Jahren testeten FN und FEI die sogenannten „Oxer“ in allen Klassen. Das Pilotprojekt mit den doppelten Kegelpaaren bewährte sich und ist deshalb auch Teil der neuen LPO 2018. Künftig sind einzelne Oxer daher Bestandteile des Hindernisfahrens. Außerdem sind die Abstände der Kegel in den unteren Klassen verringert worden. In der Klasse A können die Kegel nun 25 Zentimeter breiter als die Radspur stehen, in der Klasse M 20 Zentimeter. Das ist eine Anpassung an das FEI-Reglement, das entsprechend schmale Durchfahrten schon im Jugendbereich vorsieht.
Leinenführung in Klasse M beliebig
Eine wesentliche Änderung gibt es auch in Bezug auf das Achenbach’sche Fahrsystem: Ab 2018 ist es nur noch in den Klassen E und A verbindlich vorgeschrieben und wird dort auch beurteilt. In der Klasse M ist die Leinenführung nun wie zuvor schon in der Klasse S beliebig.
Neu sind kombinierte Prüfungen, die aus einer Teilprüfung Dressur und einem Stil-Hindernisfahren bestehen, analog zur Eignungsprüfung für junge Pferde. „Die Starterzahlen in Eignungsprüfungen sind oft gering, so dass sich jetzt für die Veranstalter eine Möglichkeit bietet, diese Art der Prüfung nicht nur für Nachwuchspferde, sondern auch für andere Teilnehmer anzubieten“, erklärt Fritz Otto-Erley.
Die Starterzahlen in Einspännerprüfungen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Deshalb sieht die LPO 2018 nun eine Angleichung der Teilungsgrenze bei Einspännerprüfungen an die Teilungsgrenze im Reiten vor. Das heißt, dass erst bei mehr als 50 Nennungen die Prüfung in zwei Abteilungen unterteilt werden muss und nicht wie zuvor bei mehr als 30 Teilnehmern.
Hufschmied und Parcourschef
Ab 2018 muss nicht mehr zwingend für jedes Turnier ein Hufschmied bestellt werden. Über die Anwesenheit, Abwesenheit oder schnellste Einsatzbereitschaft eines Hufschmiedes informiert die Ausschreibung bzw. Zeiteinteilung spätestens fünf Tage vor Turnierbeginn. Bei der Geländeprüfung Fahren ist die Anwesenheit eines Hufschmiedes weiterhin vorgeschrieben. Auch der Parcourschef muss namentlich in der Ausschreibung genannt werden.
Die neue LPO 2018 ist ab sofort in gedruckter Form im Buchhandel, in Reitsportfachgeschäften und direkt beim FNverlag erhältlich, Telefon 02581/6362-154 oder -254, E-Mail vertrieb@fn-verlag.de oder Internet www.fnverlag.de.